Auto

 

Neu ab diesem Jahr darf man ab 17 Jahren mit dem Fahren beginnen und man muss mind. 1 Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein, bevor man die praktische Füherprüfung absolvieren kann.

Schritt 1:     Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelfer)  

Schritt 2:     Gesuchsformular einsenden an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantones

Schritt 3:     Theorieprüfung

Schritt 4:     Autofahrstunden (Lektionen à 50 Minuten)

Schritt 5:     Oblig. Verkehrskunde-Kurs (VKU) aufgeteilt in 4 x 2 Lektionen

Schritt 6:     Praktische Führerprüfung