Führerschein auf Probe
FOLGEN BEI NICHTABSOLVIEREN DER OBLGATORISCHEN WEITERBILDUNG.
DIE WEITERAUSBILDUNG MUSS GRUNDSÄTZLICH INNERHALB DER DREIJÄHRIGEN PROBEZEIT ABSOLVIERT WERDEN. AUSNAHMSWEISE KANN SIE IN EINER NACHFRIST VON DREI MONATEN NACHGEHOLT WERDEN. WER DIESE NACHFIRST VERPASST, ERHÄLT KIENEN UNBEFRISTETEN FÜHRERAUSWEIS.
Prüfung nach 31.12.2019 = WAB im ersten Jahr, wenn nich gemacht evtl. Fr. 300.-- Busse bei Polizeikontrolle.
Nachfristen gibt es keine mehr, auch nach 3 Jahren nicht. Jedermann und Frau kann auch nach Ablauf der Probezeit "fast unbeschränkte" Zeit den Kurs nachholen. Er darf einfach nach Ablauf Zifer 4b nciht mehr fahren.
Das gilt auch rückwirkend, also für solche die die Prüfung vor 1.1.2020 gemacht haben. Diese haben auch noch 3 Jahre Zeit für die WAB Kurse.